Prozesse
Der Förderbeirat wird alle vier Jahre in einer Wahl bestimmt, für die die Vorgaben des Stiftungsreglements gelten. Die Mitglieder der Universität Zürich werden dabei von der erweiterten Universitätsleitung gewählt.
Das Stiftungsreglement enthält genaue Ausführungen zum Bestand, zum Zweck, zur Organisation, zu den Stiftungsmitteln und zur Verwendung der verfügbaren Mittel. Die Stiftung verwaltet neben dem allgemeinen Fonds auch Spezialfonds, die ihr zur Förderung bestimmter wissenschaftlicher Forschungen übergeben wurden. Mehr Details im Stiftungsreglement (PDF, 183 KB)
Dem Stiftungszweck, wissenschaftliche Forschung und Lehre in allen Disziplinen zu fördern, wird die Stiftung mit einer jährlichen Ausschreibung gerecht.
Die eingereichten Gesuche werden von mindestens 2 Personen fachspezifisch begutachtet und in der jährlichen Sitzung des Förderbeirat abschliessend diskutiert.
Die Bewilligung der Forschungsgelder verpflichtet die Gesuchsteller dazu, dem Kuratorium sowohl einen wissenschaftlichen Bericht als auch einen finanziellen Bericht vorzulegen.
Die Stiftungsorganisation hat sich in den letzten 100 Jahren den veränderten Anforderungen gestellt und entsprechend professionalisiert. Die Geschäftsstelle der Stiftung für wissenschaftliche Forschung unterstützt den Förderbeirat bei allen Geschäften der Stiftung und organisiert die Einreichung der Gesuche, die Organisation des Evaluationsprozesses und das Begutachtungs- und Vergabeverfahren. Die Geschäftsstelle ist im Research & Grants Office der UZH angesiedelt.