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UZH für Forschende

Overhead des Schweizerischen Nationalfonds

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) erstattet den Hochschulen einen Beitrag an die Deckung von indirekten Kosten, welche ihnen durch SNF-Projekte entstehen (Overheadbeitrag).

Die Universität Zürich erhält vom SNF jährlich einen Overheadbeitrag in der Höhe von ca. 15% der Forschungsmittel, die Projektverantwortliche der UZH im Vorjahr beim SNF eingeworben haben. Der Prozentsatz ist variabel, da er sich nach den jährlich zur Verfügung stehenden Bundesmitteln richtet.

Grundlage für die Berechnung des Overheads sind die Projekte, die im Vorjahr (1. Januar bis 31. Dezember) zugesprochen wurden. Massgebend ist das Datum der Verfügung. Es werden nur Zusprachen im Rahmen der vom SNF festgelegten Förderungsinstrumente berücksichtigt. Eine Liste dieser Förderungsinstrumente findet sich im Anhang des Overheadreglements des SNF.

 

Regelung zur Verteilung des SNF-Overheads

Die Universität Zürich hat die Verteilung des Overheads aus Forschungsförderungsprogrammen, insbesondere des SNF und der EU, vereinheitlicht. Die Overheadeinnahmen aus Forschungsprojekten werden wie folgt aufgeteilt:

10% gehen an die Inhabenden des Verantwortungsbereichs und je 20% an die entsprechenden Institute und Fakultäten. Die übrigen 50% bleiben zentral an der UZH und werden für die gesamte Universität eingesetzt.

Für die den Initiativen DIZH und DSI anrechenbaren SNF-, EU-, und Innosuisse-Projekte kommt eine Spezialregelung zum Zuge.

Weiterführende Informationen und ein Merkblatt finden Sie auf der Webseite des Drittmittelmanagements.

Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Service Desk Finanzen

 

Weiterführende Informationen

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Drittmittelmanagement

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