UZH Doc.Mobility
Mit UZH Doc.Mobility können Doktorierende der Universität Zürich einen Teil ihrer Forschungsarbeit an einer ausländischen Gastinstitution durchführen.
Formale Voraussetzung
Antragstellende müssen zum Zeitpunkt des Eingabetermins seit mindestens zwölf Monaten als Doktorand:in an der UZH eingeschrieben sein (gilt auch für MD-PhD-Kandidat:innen).
Antragsberechtigte Kosten
Das Stipendium umfasst einen Pauschalbetrag für die Lebenshaltungskosten sowie für die Reisekosten und in begründeten Fällen einen Beitrag an die Einschreibegebühren. Informationen zur Höhe der Beiträge finden Sie im Dokument "Stipendienansätze UZH Doc.Mobility" (siehe Box "Dokumente").
Stipendiendauer
6 bis max. 12 Monate
Einreichetermine
1. März und 1. September
Änderung ab 2026: UZH Doc.Mobility wird nur noch 1 mal pro Jahr ausgeschrieben, der Einreichetermin wird im Frühling sein. Der aktuelle Eingabetermin vom 1. September 2025 ist die letze Herbstausschreibung.
Informationen zur Gesuchseingabe
Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Dokumenten und zur Gesuchseingabe finden Sie in der Wegleitung zu UZH Doc.Mobility (siehe Box "Dokumente").
Gesuchstellende reichen ihr Gesuch über die Eingabeplattform myUZHGrants ein (siehe Box unten). Die Plattform wird jeweils zwei Monate vor dem entsprechenden Einreichetermin geöffnet.
Für die Gesuchseinreichung werden insbesondere folgende Dokumente benötigt:
- Forschungsplan
- Lebenslauf
- Wissenschaftlicher Output
- Bestätigung Gastinstitution
- Zwei vertrauliche Referenzschreiben (welche von den Referenzpersonen über myUZHGrants direkt an die Evaluationskommission übermittelt werden)
Hinweis für UZH Doc.Mobility-Aufenthalt in den USA
Forschungsaufenthalte in den USA sind nach wie vor möglich und können entsprechend beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Prozesse zur Beantragung des Visums sowie die Einreisemodalitäten aktuell verschärft und unbeständig sind.
Anlaufstellen für verbindliche Informationen zu Visum und Einreise in die USA sind die amerikanische Botschaft in der Schweiz und das Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Nehmen Sie auch frühzeitig Kontakt mit Ihrer US-Gastinstitution auf, um die aktuellen Einreisemodalitäten zu klären und allfällige dafür nötige Unterlagen zu erhalten.
Weitere allgemeine Informationen zur Beantragung eines US-Visums finden Sie im Informationsset unter Punkt 4
Allgemeine Hinweise zu Reisen für UZH Angehörige finden Sie auf der internen Webseite von Global Affairs
UZH Doc.Mobility Empfänger:innen, die bereits eine Zusprache für einen US-Aufenthalt erhalten haben, diesen nun aber nicht antreten können oder möchten, haben die Möglichkeit, den Aufenthaltsort zu ändern. Dazu reichen Sie beim Research & Grants Office unverzüglich die folgenden Unterlagen ein:
- Einladungsschreiben der neuen Gastinstitution (siehe Wegleitung S. 9)
- Begründung des Wechsels sowie der Wahl der neuen Gastinstitution (analog zum Abschnitt iv) Bedeutung des Auslandaufenthalts und Wahl der Gastinstitution in der Wegleitung)
Der ursprünglich zugesprochene Betrag wird entsprechend des neuen Aufenthaltsortes angepasst.
Gesuchsevaluation
Die Evaluation der Gesuche und der Entscheid zur Förderung erfolgen durch die Forschungsförderungskommission der Universität Zürich.