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Integrität in der Wissenschaft

Die Universität Zürich und ihre Angehörigen sind den Grundsätzen der Wissenschaftlichen Integrität verpflichtet. Zur Förderung der wissenschaftlichen Integrität und zur Verhinderung wissenschaftlichen Fehlverhaltens schafft sie Informations- und Schulungsangebote sowie rechtlich klar geregelte Strukturen und Abläufe für die Untersuchung von Verdachtsfällen.

Die Vertrauenspersonen die erste und zentrale Anlaufstelle bei einem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten und nehmen entsprechende Meldungen entgegen. Sie sind gesamtuniversitär beratend, unterstützend und vermittelnd tätig und treffen nach dem Eingang einer Meldung Vorabklärungen.

Die Integritätsbeauftragten führen im Auftrag der Universitätsleitung Verfahren zur Prüfung eines Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten durch.

Mehr Informationen und alle relevanten Kontaktangaben finden sich auf der untenstehenden Website.

Website Wissenschaftliche Integrität