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Wissenschaftliche Integrität an der Universität Zürich

Wissenschaftliche Integrität beruht auf der Einhaltung von grundlegenden Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis im Sinne von Verlässlichkeit, Redlichkeit, Respekt und Verantwortung. Die Universität Zürich und ihre Angehörigen sind diesen Grundsätzen verpflichtet. Zur Förderung der wissenschaftlichen Integrität und zur Verhinderung wissenschaftlichen Fehlverhaltens schafft die UZH Informations- und Schulungsangebote sowie rechtlich klar geregelte Strukturen und Abläufe für die Untersuchung von Fällen mit Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten.

Integritätsverordnung der UZH

Die Integritätsverordnung orientiert sich an nationalen und internationalen Standards zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Sie gilt für alle zum Zeitpunkt eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der UZH wissenschaftlich tätigen Personen einschliesslich der Doktorierenden. Sie definiert, was unter wissenschaftlichem Fehlverhalten verstanden wird, und unterscheidet drei Instanzen im Verfahrensablauf.

Integritätsverordnung (Verordnung über den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität Zürich)

Erste Anlaufstelle und Beratungsinstanz: Vertrauensperson

Die Vertrauensperson und ihre Stellvertretenden bilden die erste und zentrale Anlaufstelle bei einem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten und nehmen entsprechende Meldungen entgegen. Sie sind gesamtuniversitär beratend, unterstützend und vermittelnd tätig und treffen nach dem Eingang einer Meldung Vorabklärungen. Wenn sie die Eröffnung eines Verfahrens für angezeigt halten, informieren sie die Universitätsleitung, den Rechtsdienst und die beschuldigte Person.

Vertrauensperson und Stellvertretenden

Ermittlungsinstanz: Integritätsbeauftragter

Der Integritätsbeauftragte oder seine Stellvertreterin führt im Auftrag der Universitätsleitung Verfahren zur Prüfung eines Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten durch. Falls notwendig, wird zur Unterstützung eine Untersuchungskommission eingesetzt.

Integritätsbeauftragter und Stellvertreterin

Entscheidungsinstanz: Universitätsleitung

Als Entscheidungsinstanz beschliesst letztlich die Universitätsleitung aufgrund der Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen der Ermittlungsinstanz über den Abschluss eines Verfahrens sowie über allfällige Massnahmen.

Verdacht auf wissenschaftliches Fehlerverhalten: An wen soll ich mich wenden?

Die Vertrauensperson und ihre Stellvertretenden sind die erste Anlaufstelle bei einem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten bei Forschenden der UZH (einschliesslich Doktorierende) und nehmen entsprechende Meldungen entgegen. Sie bieten auch generell Rat und Unterstützung bei Fragen zu wissenschaftlicher Integrität. Alle Anliegen werden strikt vertraulich behandelt.

Um eine Mitteilung an die Vertrauensperson und ihre Stellvertretenden zu richten, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus. Wenn Sie ein persönliches oder telefonisches Gespräch wünschen, können Sie dies ebenfalls im Kontaktformular angeben.

Kontaktformular

 

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Weiterführende Informationen

Hirschengraben 48

Kontakt

Geschäftsstelle Wissenschaftliche Integrität
Universität Zürich
Hirschengraben 48
8001 Zürich

Mail

 

Allgemeine Anfragen bezüglich dem Thema wissenschaftliche Integrität können Sie über das Kontaktformular an die Vertrauenspersonen und ihre Stellvertretenden oder aber an die Geschäftsstelle richten.

Für vertrauliche Korrespondenz (z.B. Verdachtsmeldungen) wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an die Vertrauensperson und ihre Stellvertretenden.

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