Integrität in der Wissenschaft
Die Universität Zürich und ihre Angehörigen sind den Grundsätzen der Wissenschaftlichen Integrität verpflichtet. Zur Förderung der wissenschaftlichen Integrität und zur Verhinderung wissenschaftlichen Fehlverhaltens schafft sie Informations- und Schulungsangebote sowie rechtlich klar geregelte Strukturen und Abläufe für die Untersuchung von Verdachtsfällen.
Prof. em. Dr. Markus Grütter, Prof. em. Dr. Friedrich Wilkening und Prof. Dr. Monica Zwicky bilden als Vertrauenspersonen die erste und zentrale Anlaufstelle bei einem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten und nehmen entsprechende Meldungen entgegen. Sie sind gesamtuniversitär beratend, unterstützend und vermittelnd tätig und treffen nach dem Eingang einer Meldung Vorabklärungen. Wenn sie die Eröffnung eines Verfahrens für angezeigt halten, informieren sie die Universitätsleitung, den Rechtsdienst und die beschuldigte Person.
Der Integritätsbeauftragte Prof. Dr. Wolfgang Ernst oder seine Stellvertreterin Dr. Caterina Nägeli führt im Auftrag der Universitätsleitung Verfahren zur Prüfung eines Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten durch. Falls notwendig, wird zur Unterstützung eine Untersuchungskommission eingesetzt.
Geschäftsstelle Wissenschaftliche Integrität
Telefon: +41 44 634 53 89
E-Mail: martin.hanselmann@uzh.ch
Vertrauenspersonen
Professorin für Genetik und Entwicklungsbiologie Prof. em. Dr. Markus Grütter Em. Professor für Biochemie Prof. Dr. Heiko Hausendorf Professor für Deutsche Sprachwissenschaft
Integritätsbeauftragter
Stellvertreterin:
Dr. Caterina Nägeli RechtsanwältinKorrespondenz
Ethik-Kommission der Universität Zürich
Zweck der Ethik-Kommission ist laut Beschluss der Universitätsleitung "die Unterstützung der Angehörigen der Universität bei der Wahrnehmung von ethischer Verantwortung in Forschung und Lehre", "die Förderung der ethischen Bewusstseinsbildung innerhalb der universitären Öffentlichkeit" sowie "die Vertretung ethischer Sachanliegen gegenüber der ausseruniversitären Öffentlichkeit".