Forschung an und mit Menschen
Bei Forschungsvorhaben an und mit Menschen gelten ethische Grundsätze, denen die UZH und ihre Angehörigen verpflichtet sind. Projektleitende müssen die Verhältnismässigkeit der voraussichtlichen Belastungen sowie Risiken für die Studienteilnehmenden im Hinblick auf den erwarteten Erkenntnisgewinn abwägen und auf für das Forschungsvorhaben nicht zwingend notwendige Belastungen und Risiken verzichten. In der Regel sind eine ethische Prüfung des Forschungsvorhabens sowie dessen Bewilligung notwendig. Hier finden Sie Hinweise dazu, ob für Ihre Forschung eine ethische Prüfung und Bewilligung notwendig sind, sowie zu entsprechenden Rechtsgrundlagen und Verfahren.
Ethik Policy der UZH
Die UZH Ethik Policy gewährt den Schutz von Proband:innen bei der Mitwirkung an Forschungsvorhaben, die an der Universität Zürich durchgeführt werden. Sie informiert über die geltenden rechtlichen Grundlagen und über die jeweiligen Verfahrensabläufe zur ethischen Prüfung von Forschungsvorhaben.
Forschungsvorhaben fällt unter das Humanforschungsgesetz (HFG)
Fällt ein Forschungsvorhaben in den Geltungsbereich des Schweizer Humanforschungsgesetzes (HFG), so muss vor seiner Durchführung eine Bewilligung der Kantonalen Ethikkommission (KEK) vorliegen. Das HFG gilt für die Forschung zu Krankheiten des Menschen sowie zu Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers. Studien, die unter das HFG fallen, sind zum Beispiel:
- alle klinischen Studien
- Studien mit Messungen im oder am Körper (MRI, Ultraschall, EEG, Speichelprobe, Blutentnahme, Urinprobe etc.) mit dem Ziel, Krankheiten oder den Aufbau und die Funktion des Körpers zu verstehen
- Beobachtungsstudien und Experimente mit dem Ziel, Krankheiten oder den Aufbau und die Funktion des Körpers zu verstehen
- Erhebung gesundheitsbezogener Personendaten oder deren Weiterverwendung mit dem Ziel, Krankheiten oder den Aufbau und die Funktion des Körpers zu verstehen
Beratung zu Abgrenzungsfragen zum HFG erhalten Forschende der UZH bei der KEK oder beim Clinical Trials Center.
Eine Selbsteinschätzung können Sie mit Hilfe des Datenschutz-/Ethik-Self-Assessment-Tool (DESAT) vornehmen.
Eine abschliessende Beurteilung, ob ein Forschungsvorhaben unter das HFG fällt und bewilligungspflichtig ist oder nicht, kann bei der KEK gegen eine Gebühr beantragt werden (Zuständigkeitsabklärung).
Forschungsvorhaben fällt nicht unter das HFG, aber Projektleitung wünscht ethische Prüfung
Fällt ein Forschungsvorhaben nicht unter das HFG, so besteht von Gesetzeswegen keine Notwendigkeit für eine ethische Prüfung. Aus folgenden Gründen kann die Projektleiterin oder der Projektleiter dennoch eine ethische Prüfung eines Forschungsvorhabens wünschen:
- eine Forschungsförderungsorganisation verlangt eine ethische Prüfung
- ein Verlag verlangt eine ethische Prüfung
- zur Qualitätssicherung
Für die Prüfung Ihres Forschungsvorhabens in solchen Fällen wenden Sie sich bitte an die Ethikkommission Ihrer Fakultät:
Theologische Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät (in Kooperation mit der Philosphischen Fakultät) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Medizinische Fakultät Philosophische Fakultät Vetsuisse-Fakultät (in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät) Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät (in Kooperation mit der Philosphischen Fakultät) Forschende können mit Hilfe des Datenschutz-/Ethik-Self-Assessment-Tool (DESAT) spezifische Anforderungen und Empfehlungen betreffend Datenschutz und Ethik abfragen.