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UZH für Forschende

Umgang mit Drittmitteln bei Austritt oder Emeritierung

Das Prorektorat Forschung ist seit dem 1. August 2020 für die Verlängerung und den Transfer von Drittmitteln bei Austritt und Emeritierung (gemäss Finanzhandbuch FHB § 36) verantwortlich.

Verlängerung der Projektverantwortung oder Drittmittel-Transfer

Bei Vorliegen von wichtigen Gründen haben Projektverantwortliche, die vor der Emeritierung stehen, die Möglichkeit, eine Verlängerung der Projektverantwortung zu beantragen. Projektverantwortliche, welche die UZH verlassen, haben die Möglichkeit, eine Überweisung des Projekts an die neue Arbeitsstelle zu beantragen («Drittmittel-Transfer»).

Laut Finanzhandbuch der UZH § 36, Abs.1, endet die Projektverantwortung mit dem Arbeitsverhältnis. In Abs. 2 wird die Übertragung der Projektverantwortung mit der Leitung des jeweiligen Bereichs geregelt.

In Ausnahmefällen, insbesondere bei SNF-Projekten, bewilligt die Prorektorin oder der Prorektor Forschung auf Antrag des oder der ausscheidenden Projektverantwortlichen gemäss § 36 FHB, Abs. 3

  • eine Verlängerung der Projektverantwortung für die Dauer des Projekts oder maximal drei Jahre. Neue Mittel dürfen nicht eingeworben werden. Dies setzt das Einverständnis der Personen in Abs. 2 voraus,

oder

  • eine Übertragung des Projekts an die neue, betreffend Einwerbung und Verwaltung von Beiträgen Dritter gleichgestellte Arbeitsstelle. Dies setzt eine schriftliche Zustimmung der neuen Arbeitsstelle sowie der oder des Geldgebenden voraus.

Über weitere Ausnahmen entscheidet die Universitätsleitung (Abs. 4).

Weiterführende Informationen

HR

Kontakt

Yvonne Leodolter
Prorektorat Forschung
Hirschengraben 48
8001 Zürich

Tel: +41 634 24 27

Mail

 

Allgemeine Informationen Drittmittelmanagement

Allgemeine Informationen betreffend Drittmittelmanagement (Projekteröffnung und -verwaltung, Vertragsabschluss u.ä.) finden Sie auf der Seite der Abteilung Finanzen:

Website Finanzen: Drittmittel

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