Navigation auf uzh.ch
Das Prorektorat Forschung ist seit dem 1. August 2020 für die Verlängerung und den Transfer von Drittmitteln bei Austritt und Emeritierung (gemäss Finanzhandbuch FHB § 36) verantwortlich.
Bei Vorliegen von wichtigen Gründen haben Projektverantwortliche, die vor der Emeritierung stehen, die Möglichkeit, eine Verlängerung der Projektverantwortung zu beantragen. Projektverantwortliche, welche die UZH verlassen, haben die Möglichkeit, eine Überweisung des Projekts an die neue Arbeitsstelle zu beantragen («Drittmittel-Transfer»).
Laut Finanzhandbuch der UZH § 36, Abs.1, endet die Projektverantwortung mit dem Arbeitsverhältnis. In Abs. 2 wird die Übertragung der Projektverantwortung mit der Leitung des jeweiligen Bereichs geregelt.
In Ausnahmefällen, insbesondere bei SNF-Projekten, bewilligt die Prorektorin oder der Prorektor Forschung auf Antrag des oder der ausscheidenden Projektverantwortlichen gemäss § 36 FHB, Abs. 3
oder
Über weitere Ausnahmen entscheidet die Universitätsleitung (Abs. 4).