Ethik in der Forschung an und mit Menschen

Bei Forschungsvorhaben an und mit Menschen gilt, dass die Projektleitenden grundsätzlich die Verhältnismässigkeit der voraussichtlichen Belastungen und Risiken für die Studienteilnehmenden im Hinblick auf den erwarteten Erkenntnisgewinn abwägen und auf für das Forschungsvorhaben nicht zwingend notwendige Belastungen und Risiken verzichten. In der Regel ist eine ethische Prüfung und Bewilligung eines Forschungsvorhabens notwendig. Die UZH Ethik-Policy informiert über die geltenden rechtlichen Grundlagen und über die jeweiligen Verfahrensabläufe zur ethischen Prüfung von Forschungsvorhaben.

Die folgenden Abschnitte können eine grobe Orientierung darüber geben, ob eine ethische Prüfung und Bewilligung notwendig ist.

Forschungsvorhaben fällt unter das Humanforschungsgesetz (HFG)

Fällt ein Forschungsvorhaben in den Geltungsbereich des Schweizer Humanforschungsgesetzes (HFG), so muss vor seiner Durchführung eine Bewilligung der Kantonalen Ethikkommission (KEK) vorliegen.

Das HFG gilt für die Forschung zu Krankheiten des Menschen sowie zu Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers. Studien, die unter das HFG fallen, sind zum Beispiel:

  • alle klinischen Studien
  • Studien mit Messungen im oder am Körper (MRI, Ultraschall, EEG, Speichelprobe, Blutentnahme, Urinprobe etc.) mit dem Ziel, Krankheiten oder den Aufbau und die Funktion des Körpers zu verstehen
  • Beobachtungsstudien und Experimente mit dem Ziel, Krankheiten oder den Aufbau und die Funktion des Körpers zu verstehen
  • Erhebung gesundheitsbezogener Personendaten oder deren Weiterverwendung mit dem Ziel, Krankheiten oder den Aufbau und die Funktion des Körpers zu verstehen

Beratung zu Abgrenzungsfragen zum HFG erhalten Forschende der UZH bei der KEK oder beim Clinical Trials Center.

Eine Selbsteinschätzung können Sie mit Hilfe des Datenschutz-/Ethik-Self-Assessment-Tool (DESAT) vornehmen.

Eine abschliessende Beurteilung, ob ein Forschungsvorhaben unter das HFG fällt und bewilligungspflichtig ist oder nicht, kann bei der KEK gegen eine Gebühr beantragt werden (Zuständigkeitsabklärung).

Forschungsvorhaben fällt nicht unter das HFG, aber Projektleitung wünscht ethische Prüfung

Fällt ein Forschungsvorhaben nicht unter das HFG, so besteht von Gesetzeswegen keine Notwendigkeit für eine ethische Prüfung. Aus folgenden Gründen kann die Projektleiterin oder der Projektleiter dennoch eine ethische Prüfung eines Forschungsvorhabens wünschen:

  • eine Forschungsförderungsorganisation verlangt eine ethische Prüfung
  • ein Verlag verlangt eine ethische Prüfung
  • zur Qualitätssicherung

Folgende Fakultäten bieten eine ethische Prüfung an:

Theologische Fakultät

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Philosophische Fakultät

Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät

Forschende können mit Hilfe des Datenschutz-/Ethik-Self-Assessment-Tool (DESAT) spezifische Anforderungen und Empfehlungen betreffend Datenschutz und Ethik abfragen.